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In der Satzung sind alle Formalitäten und Abläufe in der KjG geregelt. Die Satzung wird auf der Bundeskonferenz von den Diözesanleitungen beschlossen, die Diözesankonferenzen beschließen wiederum für ihren Diözesanverband eine eigene Satzung, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist mit der Satzung des Bundesverbandes konform sein muss.

Die Pfarreien können ebenfalls eine eigene Satzung beschließen, wenn ihnen der Vorschlag der Diözesansatzung nicht genügt. Diese muss wiederum mit der Satzung des Diözesanverbandes konform sein.

Wir in Erlenbach besitzen seit der Mitgliederversammlung Im Oktober 2016 ebenfalls unsere eigene Satzung, welche mit der Satzung des Diözesanverbandes konform ist und von der Diözesanleitung genehmigt wurde. Unsere, speziell auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Satzung findet ihr hier zum Download.

 

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